Absetzbetrag Einkommensteuer

Steuerabsetzbeträge stellen eine wesentliche Steuererleichterung da, denn diese werden direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen und mindern so die Steuer selbst. Um zu wissen wie sich der Absetzbetrag auswirkt, muss zuerst die Steuerschuld mittels eines Steuertarifes errechnet werden.
Wichtig ist, dass die angegebenen Grenzsteuersätze nicht die richtige Zahl für die Berechnung Ihrer Steuerschuld ist! Es ist unumgänglich die unten angeführte Formel für die Berechnung ihrer Steuerschuld anzuwenden. Sie werden sehen, dass das Ergebnis aus der verwendeten Formel geringer sein wird, als eine Berechnung mit dem Grenzsteuersatz. Es handelt sich um einen fatalen Irrglauben der Bevölkerung, dass der Grenzsteuersatz zur Berechnung der Steuerschuld heranzuziehen ist. Es bedarf zur Berechnung IMMER der unten angeführten Formeln. Die Formel können Sie auch im § 33 EStG nachlesen.

 

Die Steuerschuld Selbst wird mit einem progressiven Staffeltarif errechnet:

Einkommen               Grenzsteuersatz      Formel
0 – 11.000                0                                     0
11.000 – 25.000      36,50 %                        [(Einkommen – 11.000) x 5.110] : 14.000
25.000 – 60.000      43,21 %                      [[(Einkommen – 25.000) x 15.125] : 35.000] + 5.110
Über 60.000           50,00 %                        [(Einkommen – 60.000) x 0,5] + 20.235

Beispiel:

Max verdient im Jahr 21.000 Euro.
Zu verwendete Formel: [(Einkommen – 11.000) x 5.110]: 14.000, da das Einkommen zwischen 11.000 und 25.000 Euro liegt. Nun, wird das Einkommen von Euro 21.000 in die Formel eingesetzt: [(21.000 – 11.000) x 5.110] : 14.000. Nun die Formel einfach mit allen Klammern in den Taschenrechner eingeben. Das Ergebnis, Max muss 3650 Euro Einkommensteuer bezahlen.

Absolut falsch wäre es den Grenzsteuersatz heranzuziehen. Denn 21.000 Euro Einkommen mal 36,50 % würden Euro 7665 Steuerschuld ergeben. Das ist absolut falsch!

Sie sehen nun, wie wichtig es ist die Formel zur Berechnung zu verwenden, denn die zwei Ergebnisse weichen enorm voneinander ab. 3650 : 7665.

Von dieser Errechneten Steuerschuld können nun die Absetzbeträge abgezogen werden.

 

Die wichtigsten Absetzbeträge für Österreich:

  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Arbeitnehmerabsetzbetrag und Grenzgängerabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag
  • Kinderzuschlag zum Alleinverdiener (erzieher) absetzbetrag
  • Pensionistenabsetzbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Verkehrsabsetzbetrag
Steuer.

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