Firmenbuchauszug kostenlos

Es steht jedem frei, grundsätzlich auch ohne Grund, in das Firmenbuch Einsicht zu nehmen. Nur bei der Einsicht in Gerichtsakten muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Diese Einsichtnahme erfolgt durch den Ausdruck des Firmenbuchauszuges. Eine tatsächliche Einsichtnahme in ein Buch in dem man zB tatsächlich Blättern kann ist nicht mehr möglich. Als Ersatz dafür sind kurze mündliche Auskünfte und Einsichtnahme über dafür geeignete technische Vorrichtungen vorgesehen. Bei einem Firmenbuchauszug ist zu unterscheiden, ob man Daten aus dem Hauptbuch oder aus der Urkundensammlung möchte. Denn das Firmenbuch ist in diese beiden Teile unterteilt und je nach Datenquelle, kostet die Abfrage unterschiedlich viel.


Firmenbuchauszug Gerichtsgebühr – Hauptbuch

Für Auszüge aus dem Hauptbuch fallen jedoch immer Kosten an. Die Kosten werden nach angefangenen Zeilen verrechnet. Die Gerichtsgebühr für 850 angefangene Zeilen beträgt 8,– Euro. Ein Jahresabschluss kostet unabhängig von den angefangenen Zeiten immer 8,– Euro.

Online Firmenbuchauszüge – Hauptbuch

Etwas günstiger sind die Firmenbuchabfragen über die Online Verrechnungsstellen. Diese bieten Einzelabfragen aus dem Firmenbuch online an. Bei der Verrechnung ist zwischen aktuellen und historischen Firmenbuchauszugsdaten zu unterscheiden. Aktuelle Firmenbuchauszüge kosten 2,40 Euro und historische Firmenbuchauszüge 4,– Euro. Zu diesen fix festgelegten Gebühren kommt der von der jeweiligen Verrechnungsstelle in Rechnung gestellte Betrag dazu. Dieser Betrag ist je nach Verrechnungsstelle variabel.

Kosten Firmenbuchauszug – Urkundensammlung

Bei Auszügen aus der Urkundensammlung wird die Gebühr pro Angefangener Seite berechnet. Die Gerichtsgebühr beträgt pro begonnener Seite 1, 40 Euro.

Firmenbuch.

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