Handlungsvollmacht

Entstehen des Provisionsanspruches eines Handelsvertreters

Die Anwartschaft auf eine Provision entsteht durch den Abschluss eines Handelsvertretervertrages. Damit ein Anspruch auf Provision entsteht muss ein rechtswirksames Geschäft zwischen dem Unternehmer und einem Dritten vom Handelsvertreter vermittel worden sein. Dafür gibt es drei Möglichkeiten gem. § 9 Abs 1 Z 1 bis 3 HVertrG. 1. Der Anspruch auf Provision entsteht wenn...mehr über Entstehen des Provisionsanspruches eines Handelsvertreters

Prokura und Handlungsvollmacht – Unterschied

Die wesentlichen Unterschiede der Prokura im Vergleich zur Handlungsvollmacht sollen hier aufgezeigt werden. Die Prokura kann nur von im Firmenbuch eingetragenen Unternehmern erteilt werden im Gegensatz zur Handlungsvollmacht, diese dürfen alle Unternehmer erteilen.mehr über Prokura und Handlungsvollmacht – Unterschied

Erlöschen der Handlungsvollmacht

Die Gründe für das Erlöschen der Handlungsvollmacht, sind denen der Prokura sehr ähnlich. Informationen zu den Gründen des Erlöschens einer Prokura können Sie im Artikel Gründe für das Erlöschen der Prokura nachlesen.mehr über Erlöschen der Handlungsvollmacht

Handlungsvollmacht erteilen

Die Handlungsvollmacht wird durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung erteilt. Sie ist an keine spezielle Form gebunden. Die Vollmachterteilung kann ausdrücklich oder schlüssig vorgenommen werden. Wie es zum Erlöschen der Handlungsvollmacht kommt können Sie im Artikel Gründe für das Erlöschen der Handlungsvollmacht lesen.mehr über Handlungsvollmacht erteilen

Ladenangestellter Handlungsvollmacht

Die Ladenvollmacht ist im § 56 UGB geregelt. Dieser besagt: „Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangsnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.“ Die Norm hat einen Schutzzweck für Kunden und Lieferanten. Durch den § 56 UGB können sie darauf...mehr über Ladenangestellter Handlungsvollmacht

Grenzen der Handlungsvollmacht

Zu unterscheiden ist zwischen den gesetzlichen und den vertraglichen Grenzen der Handlungsvollmacht. Bei einigen Bevollmächtigungen gibt es besondere Regelungen, zB bei der Ladenangestelltenvollmacht. Welche Arten von Handlungsvollmachten es gibt könne Sie im Artikel Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht nachlesen.mehr über Grenzen der Handlungsvollmacht

Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht

Die Generalvollmacht gilt für alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Unternehmens oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt gem. § 54 Abs 1 UGB. Das bedeutet, dass der Handlungsbevollmächtigte keine außergewöhnlichen oder branchenfremden Geschäfte tätigen darf. Schiedsvereinbarungen zählen gem. § 54 Abs 1 UGB nicht zu den außergewöhnlichen Geschäften.mehr über Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht

Unternehmens- gründung und Gesetze

Vor jeder Unternehmensgründung ist es ebenso wichtig sich über die wichtigen steuerlichen Aspekte zu informieren. Mehr dazu auf www.estg.at