Handlungsvollmacht
Entstehen des Provisionsanspruches eines Handelsvertreters
Die Anwartschaft auf eine Provision entsteht durch den Abschluss eines Handelsvertretervertrages. Damit ein Anspruch auf Provision entsteht muss ein rechtswirksames Geschäft zwischen dem Unternehmer und einem Dritten vom Handelsvertreter vermittel worden sein. Dafür gibt es drei Möglichkeiten gem. § 9 Abs 1 Z 1 bis 3 HVertrG. 1. Der Anspruch auf Provision entsteht wenn...mehr über Entstehen des Provisionsanspruches eines Handelsvertreters
Prokura und Handlungsvollmacht – Unterschied
Die wesentlichen Unterschiede der Prokura im Vergleich zur Handlungsvollmacht sollen hier aufgezeigt werden. Die Prokura kann nur von im Firmenbuch eingetragenen Unternehmern erteilt werden im Gegensatz zur Handlungsvollmacht, diese dürfen alle Unternehmer erteilen.mehr über Prokura und Handlungsvollmacht – Unterschied
Erlöschen der Handlungsvollmacht
Die Gründe für das Erlöschen der Handlungsvollmacht, sind denen der Prokura sehr ähnlich. Informationen zu den Gründen des Erlöschens einer Prokura können Sie im Artikel Gründe für das Erlöschen der Prokura nachlesen.mehr über Erlöschen der Handlungsvollmacht
Handlungsvollmacht erteilen
Die Handlungsvollmacht wird durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung erteilt. Sie ist an keine spezielle Form gebunden. Die Vollmachterteilung kann ausdrücklich oder schlüssig vorgenommen werden. Wie es zum Erlöschen der Handlungsvollmacht kommt können Sie im Artikel Gründe für das Erlöschen der Handlungsvollmacht lesen.mehr über Handlungsvollmacht erteilen
Ladenangestellter Handlungsvollmacht
Die Ladenvollmacht ist im § 56 UGB geregelt. Dieser besagt: „Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangsnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.“ Die Norm hat einen Schutzzweck für Kunden und Lieferanten. Durch den § 56 UGB können sie darauf...mehr über Ladenangestellter Handlungsvollmacht
Grenzen der Handlungsvollmacht
Zu unterscheiden ist zwischen den gesetzlichen und den vertraglichen Grenzen der Handlungsvollmacht. Bei einigen Bevollmächtigungen gibt es besondere Regelungen, zB bei der Ladenangestelltenvollmacht. Welche Arten von Handlungsvollmachten es gibt könne Sie im Artikel Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht nachlesen.mehr über Grenzen der Handlungsvollmacht
Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht
Die Generalvollmacht gilt für alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Unternehmens oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt gem. § 54 Abs 1 UGB. Das bedeutet, dass der Handlungsbevollmächtigte keine außergewöhnlichen oder branchenfremden Geschäfte tätigen darf. Schiedsvereinbarungen zählen gem. § 54 Abs 1 UGB nicht zu den außergewöhnlichen Geschäften.mehr über Generalvollmacht – Spezialvollmacht – Artvollmacht