Makler
Handelsmakler – Zivilmakler
Ein Handelsmakler vermittelt gewerbsmäßige Geschäfte über Gegenstände des Handelsverkehrs. Der Handelsmakler ist selbständig und gewerbsmäßig Tätig und daher Unternehmer. Seine Vermittlungsgegenstände sind eingeschränkt auf den Bereich des Handelsverkehrs. Ein Handelsmakler kann keine unbeweglichen Sachen vermitteln. Dies kann nur ein Zivilmakler. Der Zivilmakler kann im Gegensatz zum Handelsmakler auch nicht gewerbsmäßig tätig werden. Die Gegenstände...mehr über Handelsmakler – Zivilmakler
Makler – Provision – Höhe
Eine Provision muss grundsätzlich nur bezahlt werden, wenn das durch den Makler vermittelte Geschäft auf seine verdienstliche und vertragsgemäße Tätigkeit zurück zu führen ist. Die bloße Namhaftmachung eines Dritten bewirkt nur dann einen Provisionsanspruch, wenn es für den betreffenden Geschäftszweig üblich ist. Wenn das vermittelte Geschäft vom vertraglich vereinbarten Auftrag abweicht, aber dennoch ein...mehr über Makler – Provision – Höhe
Makler – Allgemeines – Alleinvermittlungsauftrag – Doppeltätigkeit
Ein Makler ist, wer auf Grund einer privatrechtlichen Vereinbarung (Maklervertrag) für einen Auftraggeber Geschäfte mit einem Dritten vermittelt, ohne ständig damit betraut zu sein, gem. § 1 MaklerG. Im Gegensatz zum Handelsvertreter, kann der Makler auch für Personen, die keine Unternehmer sind, tätig werden. Zusätzlich erhält der Makler seine Aufträge nicht ständig vom selben...mehr über Makler – Allgemeines – Alleinvermittlungsauftrag – Doppeltätigkeit