Diäten – Reisekosten Österreich 2011

Der Unternehmer hat die Möglichkeit bei einer Inlandsreise:Verpflegungsmehraufwand (Taggeld), Nächtigungsgeld und die Fahrtkosten als Betriebsausgaben anzusetzen.

Damit das möglich ist, muss die Reise mindestens 3 Stunden gedauert haben. Eine Reise liegt vor, wenn die einfache Fahrtstrecke mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt liegt. Der Mittelpunkt der Tätigkeit entsteht:

  • Bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als einer Woche (5 Arbeitstage), besucht man den Ort 6 Monate lang nicht mehr, liegt kein Mittelpunkt mehr vor
  • bei regelmäßig wiederkehrendem Aufenthalt von einem Tag wöchentlich (und gesamt mehr als 5 Tage), besucht man den Ort 6 Monate lang nicht mehr, liegt kein Mittelpunkt mehr vor
  • Bei wiederkehrendem, aber nicht regelmäßigem Aufenthalt von insgesamt über 15 Tage an einem anderen Ort wird auch dieser Ort zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, so dass dort keine Diäten mehr zustehen. Mit jedem 1. Jänner beginnt die Zählung der 15 Tage von neuem und erst bei Erreichen dieser Zahl entsteht der Mittelpunkt erneut.

Taggeld:

Jede angefangene Stunde wird auf eine volle Stunde aufgerundet. Für 12 Stunden Reise stehen Euro 26,40 zu. Das bedeutet, dass für jede angefangene Stunde ein Zwölftel (Euro 2,20) verrechnet werden darf. Das volle Taggeld steht in 24 Stunden nur ein Mal zu. Das heißt für eine Reise von 8.00 Uhr bis 22.30 Uhr (15 Stunden) stehen höchstens 12/12, das sind Euro 26,40, zu.

Die im Taggeld enthaltenen 10 Prozent Umsatzsteuer dürfen geltend gemacht werden.

Ein tatsächlich entstandener Mehraufwand kann nicht berücksichtigt werden.

Nächtigungsgeld

Hier gibt es keine Luxusgrenze, wer eine Rechnung vorweisen kann, bekommt diese voll ersetzt. Halb- und Vollpension zählen nicht als Nächtigung. Nur das Frühstück darf im Preis enthalten sein. Die in der Rechnung enthaltenen 10 Prozent Umsatzsteuer dürfen geltend gemacht werden.

Liegt keine Rechnung vor, oder möchte man diese nicht vorlegen, so darf ein Pauschalbetrag von Euro 15 pro Nacht angesetzt werden.

Fahrtkosten

Hierunter versteht man Kfz-Kosten, Taxisspesen, Flugticket, Zugtickest usw.  Diese sind unabhängig vom oben erklärten Reisebegriff beim Unternehmer immer abzugsfähig, sofern sie betriebliche veranlasst wurden. Für diese Kosten ist der Mittelpunkt der Tätigkeit bedeutungslos.

Für PKWs und Kombis steht das amtliche Kilometergeld in Höhe von Euro 0,42 pro Kilometer zu, sofern es sich um ein privates und kein betriebliches Kfz handelt. Werden mit dem privaten PKW mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zurückgelegt, oder handelt es sich um ein Kfz des Betriebsvermögens, so dürfen nur die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Wahlweise könnten beim privaten Kfz statt der tatsächlichen Kosten auch nur die 30.000 km mit Kilometergeld abgerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Reisekosten Österreich finden Sie im Buch Reisekosten in der Praxis (f. Österreich)

Bitte prüfen Sie die Richtigkeit dieser Daten.  Änderungen der Gesetzeslage sowie inhaltliche Fehler können nicht ausgeschlossen werden. Einen Anhaltspunkt dafür bietet das EStG.

Steuer.

One Response to “Diäten – Reisekosten Österreich 2011”

  1. [...] Aufwand geltend gemacht. Dauert eine Reise länger als 3 Stunden können unter bestimmten Voraussetzungen Diäten verrechnet [...]

    #62

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