Handelsvertreter – Provision

Ein Handelsvertreter erhält für seine Tätigkeit eine Provision, eine ausdrückliche Vereinbarung ist dafür nicht notwendig. Anstatt der Provision ist auch die Vereinbarung eines besonderen Entgeltes möglich.

Berechnet wird die Provision vom Entgelt das der Dritte oder der Unternehmer bezahlen muss.

Wann erhält der Handelsvertreter eine Provision?

Damit der Handelsvertreter für seine Tätigkeit eine Provision erhält muss seine Tätig werden für den Geschäftsabschluss ursächlich gewesen sein. Da die Provision eine Erfolgsvergütung ist, muss sie für jeden Geschäftsabschluss ausbezahlt werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Unternehmer nicht verpflichtet ist mit jedem Dritten den der Handelsvertreter nennt ein Geschäft einzugehen. Der Unternehmer ist berechtigt das durch den Handelsvertreter angebahnte Geschäft grundlos abzulehnen. Da durch das Ablehnen des Unternehmers kein Geschäft geschlossen wird, bekommt der Handelsvertreter auch keine Provision. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie im Artikel Entstehen des Provisionsanspruches eines Handelsvertreters finden

zugeführte und zugewiesene Kunden

Der Handelsvertreter hat zusätzlich einen Provisionsanspruch auf dem Unternehmer zugewiesene und zugeführte Geschäfte von Kunden. Als zugewiesene Kunden gilt Kundschaft die der Handelsvertreter auf Grund eines Vertrages mit dem Unternehmer betreuen muss. Zugeführt ist ein Kunde, wenn er Kunde des Unternehmers wurde, weil der Handelsvertreter ihn vermittelt hat.

Ist dem Handelsvertreter ein bestimmtes Gebiet zugeteilt, so hat er auch auf Direktgeschäfte einen Provisionsanspruch.

Handelsvertreter.

One Response to “Handelsvertreter – Provision”

  1. [...] Weiter Informationen zu diesem Thema finden Sie im Artikel Handelsvertreter – Provision [...]

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