Kleinbetragsrechnung Österreich 2011

Von einer Kleinbetragsrechnung spricht man in Österreich bei einem Gesamtbetrag bis Euro 150,–. Für diese Rechnungen gelten gelockerte Vorschriften was den Mindestinhalt der Rechnung betrifft. Im Gegensatz zur Umfangreichen normalen Rechnung, muss diese Rechnung nur folgende Merkmale aufweisen:

  • Name und Anschrift des Rechungsausstellers
  • Rechungsdatum
  • Leistungsdatum
  • Entgelt Brutto
  • Umsatzsteuerprozentsatz
  • Angabe von Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Leistung
Allgemein.

One Response to “Kleinbetragsrechnung Österreich 2011”

  1. [...] mit gesetzlichem Mindestinhalt: Achtung, bei Kleinbetragsrechnungen bis Euro 150,– gibt es gelockerte [...]

    #58

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