Waschmaschinen Leasing

Die Neuanschaffung von Waschmaschinen, Trocknern und weiteren E-Geräten kann sehr kostspielig sein. Vor allem wenn diese Investitionen unerwartet auf uns zukommen. Dazu kommt des Öfteren noch die Überlegung ob das erwünschte Gerät im täglich gebrauch tatsächlich so hilfreich und bedienfreundlich ist, wie zuvor erhofft. Denn immer wieder kommt man nach einem teuren Kauf zum Entschluss, dass das Gerät doch nicht den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Wer nur vorübergehend ein Zweitgerät benötigt, oder durch ungewisse Wohnsituationen nicht weiß, ob sich die Anschaffung einer teuren neuen Waschmaschine lohnt, der könnte ein Leasing in Betracht ziehen.

Vorübergehende Geldknappheit

Auch für alle die nur vorübergehen knapp bei Kassa sind und dennoch dringend eine Waschmaschine benötigt, stellt das Waschmaschinen Leasing eine zwischenzeitliche Lösung dar. Denn Euro 300 bis 500 sind bei einer Neuanschaffung zu investieren. Dieser Betrag steht Preisen ab ca. Euro 20 im Monat für ein Leasinggerät gegenüber. Zusätzlich wird das Gerät meist kostenlos geliefert und angeschlossen sowie nach Vertragsende wieder abgeholt. Außerdem ist im Leasingpreis sehr häufig das Waschpulver mit enthalten.

Ständiges Wartungs- und Reperaturservice

Nicht funktionierende E-Geräte gehören mit der Leasinglösung der Vergangenheit an, da diese schnellstmöglich repariert oder getauscht werden. Dennoch muss eine Kosten-Nutzenrechnung erstellt werden, wenn es um das Leasing von Geräten geht, welche mehrere Jahre gebraucht werden sollen.

Da es sich bei den Geleasten Waschmaschinen, Trocknern und Co meist um Geräte handelt, welche sich technisch am neuesten Stand befinden, kann bei der Kosten-Nutzenrechnung von einem höheren Anschaffungswert des Gerätes ausgegangen werden.

Leasingkosten – Rechenbeispiel

Hier ein Beispiel für eine Waschmaschine im Wert von Euro 500,- bei Neukauf. Annahme das Leasing kostet Euro 20 pro Monat, so würde sich der Kauf dieser Waschmaschine ab einer erwarteten Nutzungsdauer von 2 Jahren lohnen. Da es eine gesetzliche Gewehrleistungsfrist von 2 Jahren gibt, welche den Austausch einer Waschmaschine im Schadensfall beim Händler ermöglicht (sofern es sich um Mängel handelt die bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren) greift das Argument der ständigen Wartung und Austauschbarkeit einer geleasten Waschmaschine hier nicht. Denn auch eine kaputte selbst gekaufte Waschmaschine kann unter den oben genannten Voraussetzungen  kostenlos gegen eine neue getauscht bzw repariert werden.

Das Beispiel zeigt, dass sich das Leasen nur für kurze Zeiträume lohnt. Für langfristige Gebrauchsabsichten lohnt sich die Anschaffung eines eigenen Gerätes.

Allgemein.

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