Rechnungsvorlage EU

Eine korrekte Rechnung erspart Probleme mit dem Vorsteuerabzug. Besonders bei Rechnungen innerhalb der EU welche dem Reverse Charge System unterliegen oder eine innergemeinschaftliche Lieferung enthalten sind strenge gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Eine Rechnungsvorlage muss  grundsätzlich in den oben genannten Fällen mehr Mindestinhalte aufweisen, als eine rein nationale Rechnung.

Rechnungsvorlage mit gesetzlichem Mindestinhalt:
Achtung, bei Kleinbetragsrechnungen bis Euro 150,– gibt es gelockerte Vorschriften.

  • Name, Anschrift und UID-Nr. des Rechnungsausstellers
  • Name, Anschrift und im Falle von R.C., i.g. Lieferung oder Rechnungssumme brutto über Euro 10.000,– auch die UID-Nr. des Rechnungsempfängers
  • Rechungsdatum
  • Leistungsdatum
  • Laufende Nummerierung
  • Entgelt Netto
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Ust-Prozentsatz, Hinweis auf RC oder Steuerfreiheit
  • Bruttobetrag
  • Angabe von Menge und handelsübliche Bezeichnung er Lieferung oder Leistung

 

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Allgemein.

2 Responses to “Rechnungsvorlage EU”

  1. [...] gelockerte Vorschriften was den Mindestinhalt der Rechnung betrifft. Im Gegensatz zur Umfangreichen normalen Rechnung, muss diese Rechnung nur folgende Merkmale [...]

    #57
  2. [...] § 11 UStG benötigt man eine UID um eine ordnungsgemäße Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt,  [...]

    #59

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